Der Umsatzsteuersatz soll von derzeit 19% auf 16% und 7% auf 5% gesenkt werden.

Unabhängig von der Frage, was überhaupt beim Verbraucher von der Senkung ankommt, ist die Umstellung auf den 01.07.2020 sowie 31.12.2020 mit teilweise hohem administrativen Aufwand verbunden.

Viele Fragen – je nach Branche unterschiedlich bedeutsam – sind offen und müssen bis zum 30.06.2020 abschließend geklärt sein (nicht abschließend):Anzahlungen, Vorauszahlungen, Vorausrechnungen
Abrechnung von Teilentgelten (Vereinnahmung bis 30.6.2020, Leistungserbringung ab .7.2020)
Vorausrechnungen bis 30.6.2020 bei Ausführung der Lieferung/sonstigen Leistung ab 1.7.2020
Leistung bis zum 30.6.2020 und spätere Vereinnahmung
USt bei Dauerverträgen (Dauerleistungen) – so z. B. Fitnessstudio
Steuerausweis bei langfristigen Verträgen (z.B. Mietverträge)
Ansprüche auf Ausgleich der umsatzsteuerlichen Minderbelastung?

Zudem gibt es noch branchenabhängige Probleme, z.B.

Bauhaupt- und Baunebenbranche
Einlösung von Gutscheinen
Fahrschulen
Gastgewerbe

Gern bin ich Ihnen mit meinem Rat behilflich.

Sofern Sie bei mir Mandant sind erhalten See von mir in der der Mediathek im Mandantenbereich in der Rubrik „Steuersatzänderung“ laufend Informationen, die Sie abrufen können..