
Ihr Ansprechpartner in allen Steuerfragen
Energiepreispauschale in der Lohnabrechnung
Die von der Bundesregierung angekündigte Energiepreispauschale (kurz: EPP) in Höhe von 300 Euro ist beschlossen und verkündet. Sie soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen. Beschäftigte sollen sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen, zu denen die Verwaltung jetzt Stellung genommen hat.
Grundsteuer
Im Jahr 2022 werden 35 Mio Grundstücke neu bewertet. So sieht es die Bundesregierung vor, nachdem die bisherige Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als grundgesetzwidrig eingestuft wurde.
Der Bund und auch alle Bundesländer haben nun entsprechende Gesetze zur Neubewertung erlassen. Was auf Sie zukommt erfahren Sie nachfolgend. (Stand 22.04.2022)