Im Jahr 2022 werden 35 Mio Grundstücke neu bewertet. So sieht es die Bundesregierung vor, nachdem die bisherige Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als grundgesetzwidrig eingestuft wurde.
Der Bund und auch alle Bundesländer haben nun entsprechende Gesetze zur Neubewertung erlassen. Was auf Sie zukommt erfahren Sie nachfolgend. (Stand 22.04.2022)