Der Jahreswechsel steht vor der Tür.
Und damit auch die Zeit in der man Anderen etwas Gutes tun will:
Weihnachts- oder Jahresabschlussfeiern
Geschenke an Geschäftspartner oder Mitarbeiter
Dabei müssen aber steuerlich Klippen überwunden werden, denn am Schluss kann aus der wohlgemeinten Einladung zur Feier oder dem Geschenk ein teurer steuerlicher … werden.
Wenden Sie sich deshalb VOR der Umsetzung Ihrer Feiern oder Verteilung Ihrer Geschenke mit meiner Kanzlei in Verbindung, um die steuerlich optimale Lösung für Sie zu finden.
Zur Einstimmung in das Thema stehen für Sie in der Mediathek im Mandantenbereich folgende Mandanteninfos bereit:
Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer
Betriebsveranstaltungen