Grundsteuer

Im Jahr 2022 werden 35 Mio Grundstücke neu bewertet. So sieht es die Bundesregierung vor,  nachdem die bisherige Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als grundgesetzwidrig eingestuft wurde.

Der Bund und auch alle Bundesländer haben nun entsprechende Gesetze zur Neubewertung erlassen. Was auf Sie zukommt erfahren Sie nachfolgend. (Stand 22.04.2022)

Eckpunkte für die Feststellungserklärungen:

  • Wahrscheinlich keine Einzelaufforderung zur Abgabe, sondern durch öffentliche Bekanntmachung
    Baden-Württemberg:  die öffentliche Bekanntgabe erfolgte am 30.03.2022
    Bayern:                       die öffentliche Bekanntgabe erfolgte am 30.03.2022
  • Abgabezeitraum nur vom 01.07.2022 bis 31.10.2022
  • Abgabe der Erklärung digital über Elster-Online
  • In 7 Bundeländern (darunter Baden-Württemberg und Bayern) weichen die Bewertungsvorgaben vom Bundesmodell mehr oder weniger stark ab.
  • weitgehend standardisierte Bewertungsgrundlagen

Links, mit  Informationen über die neue Bewertung der Grundstücke:

https://www.grundsteuerreform.de (Herausgeber: Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, vertreten durch den Freistaat Thüringen)
Grundsteuerseite der Finanzämter Baden-Württemberg
Grundsteuerseite der Finanzämter in Bayern
Steuerchatbot der Finanzverwaltung  (Herausgeber: Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, vertreten durch die Steuerungsgruppe IT)
Grundsteuererklärung für Privateigentum (Herausgeber: Bundesfinanzministerium
(Möglichkeit für Grundbesitzer in den Bundeländern, in denen das Bundesmodell zur Anwendung kommt, über diese Seite die Erklärungen in vereinfachter Form einzureichen)
Gilt u.a. nicht für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg
http://www.grundsteuer.de (Herausgeber: ub.de Fachwissen GmbH)

Gern berate ich Sie oder erstelle für Sie nach Terminvereinbarung die notwendigen Erklärungen.