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Die von der Bundesregierung angekündigte Energiepreispauschale (kurz: EPP) in Höhe von 300 Euro ist beschlossen und verkündet. Sie soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen. Beschäftigte sollen sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen, zu denen die Verwaltung jetzt Stellung genommen hat.

Grundsteuer

Im Jahr 2022 werden 35 Mio Grundstücke neu bewertet. So sieht es die Bundesregierung vor,  nachdem die bisherige Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als grundgesetzwidrig eingestuft wurde. Der Bund und auch alle Bundesländer haben nun entsprechende Gesetze zur Neubewertung erlassen. Was auf Sie zukommt erfahren Sie nachfolgend. (Stand 22.04.2022)

Mitte Dezember wurde bekannt, dass bei Überbrückungshilfen noch eine weitere Obergrenze für die Hilfen existiert: Die Hilfen sind auf 90% der „ungedeckten Fixkosten“ gedeckelt. Das hat Auswirkungen auf bereits beantragte und ausgezahlte Hilfen, wie auch auf noch zu beantragende Hilfen

Zur Bewältigung der Corona-Krise Mehrwertsteuersätze temporär von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % abgesenkt. Zum 01.01.2021 gelten wieder die vor dem 01.07.2020 geltenden Steuersätze. Folgenden Aspekte sind dabei ab 01.01.2021 u.a. zu beachten:

Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden: „Vereinigtes Königreich“) aus der Europäischen Union ausgetreten. Am  31. Dezember 2020 endet nun der vereinbarte Übergangszeitraum. Beigefügt erhalten Sie einen Kurzüberblick über die umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen:

Im Folgenden erhalten Sie eine – nicht abschließende  – Kurzübersicht über die im Jahr 2020 zu beachtenden Änderungen. Haben Sie Fragen zu den Änderungen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Die Bundesregierung hat am 12.6.2020 das „Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Das Vorhaben muss jedoch noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die geplanten Änderungen

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ sollen vor allem Restaurants und Gaststätten, Beschäftigte in Kurzarbeit sowie Kommunen bei der Bewältigung der Coronoa-Pandemie besser unterstützt werden. Es wird erwartet, dass das Gesetz bis Mitte Juni in Kraft treten wird. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die steuerlich maßgeblichen Änderungen

Der Umsatzsteuersatz soll von derzeit 19% auf 16% und 7% auf 5% gesenkt werden. Unabhängig von der Frage, was überhaupt beim Verbraucher von der Senkung ankommt, ist die Umstellung auf den 01.07.2020 sowie 31.12.2020 mit teilweise hohem administrativen Aufwand verbunden. Viele Fragen – je nach Branche unterschiedlich bedeutsam – sind offen und müssen bis zum…

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