Seit 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für unsere Kanzlei gibt es nicht viele Neuerungen, denn wir haben Ihre Daten schon bisher sehr gut im Rahmen des Steuergeheimnisses behütet. Die DSGVO enthält  für uns deshalb keine wesentlich neue Herausforderung bereit.

Sie können auch weiterhin auf unserer gesetzlich vorgeschriebene Verschwiegenheit und behutsamen und sparsamen Umgang mit Ihren Daten setzen.

Datenschutz gehört bei uns schon immer zu unserem Aufgabengebiet.

Aus diesem Grund sind wir auch kompetenter Ansprechpartner für Sie zur Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen.

Wir identifizieren für Sie datenschutzrelevante Prozesse und helfen Ihnen bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen.

Nutzen Sie unser Wissen um die DSGVO und Ihren Betrieb für einen optimalen Datenschutz.

Auch wenn wir bisher den Schutz Ihrer Daten auch ohne DSGVO als unseren höchsten Anspruch gesehen haben,  sind wir nun trotzdem verpflichtet Ihnen Pflichtinformationen gem. Art. 12 ff. DS-GVO zukommen zu lassen.

Pflichtinformationen_gem DS-GVO_21.06.2018_BY