Im Folgenden erhalten Sie eine – nicht abschließende – Kurzübersicht über die im Jahr 2024 zu beachtenden und der geplanten Änderungen.
Haben Sie Fragen zu den Änderungen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Bereits beschlossene Änderungen:
Meldungen an die Krankenkasse bei Elternzeit
- Beginn und Ende (neu!) der Elternzeit muss über ein elektronisches Meldeverfahren (.z.B. sv-meldeportal.de) gemeldet werden.
Antragsverfahren der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird digitalisiert.
- Die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann zukünftig digital über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder über das sv-meldeportal.de erfolgen. Die Rückmeldung erfolgt dann ebenfalls über diesen Wege
Rechengrößen in der Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze |
Geplant für 2024 jährlich |
Geplant für 2024 monatlich |
Kranken- und Pflegeversicherung |
62.100 Euro |
5.175 Euro |
Arbeitslosen- und Rentenversicherung (West) |
90.600 Euro |
7.550 Euro |
Arbeitslosen- und Rentenversicherung (Ost) |
89.400 Euro |
7.450 Euro |
Mindestlohn
Wert |
2023 |
Geplant für 2024 |
Mindestlohn |
12 Euro |
12,41 Euro |
Geringfügigkeitsgrenze („Minijob“) |
520 Euro |
538 Euro |
Übergangsbereich |
520,01 Euro - 2.000 Euro |
538,01 Euro - 2.000 Euro |
Verpflegungsmehraufwendungen für Auslandsreisen
- Der BMF hat am 21.11.2023 die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2024 bekannt gemacht.
Diese finden Sie auf der Homepage des BMF oder auf meiner Homepage in der Mediathek
SV.net wird zu SV-Meldeportal
- Ab dem 01.01.2024 kann SV.net nicht mehr genutzt werden. Die Nachfolgelösung „sv-meldeportal.de“ benötigt zur Registrierung ein ELSTER-Organisationszertifikat.
Da die Beantragung des ELSTER-Organisationszertifikat eine bestimmte Zeit dauert, sollten Sie rechtzeitig das Zertifikat beantragen.
Zukunftssicherungsgesetz
- Erhöhung der Einkommensgrenzen für vermögenswirksame Leistungen ab 2024 auf 40.000 (Einzelveranlagung) bzw. 80.000 € (Zusammenveranlagung)
Geplante Maßnahmen ab 01.01.2024
Gesetzentwurf „Gesetz zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz)
- Anhebung der Grenze für die Viertelprozent-Methode:
Die Anwendung eines reduzierten Bewertungssatzes bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (reines Elektroauto) mit lediglich 25 % soll ausgeweitet werden auf Elektroautos mit Bruttolistenpreisen bis 70.000 € - Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen von 110,00 EUR auf 150,00 EUR ab 01.01.2024 (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG).
- Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand (Inland) ab 01.01.2024 (§ 9 Abs. 4a EStG):
Abwesenheit mehr als 8 Std, bzw. An- und Abreisetage: 16 € (bisher 14 €)
Zwischentage (24 Stunden abwesend): 32 € (bisher 28 €)
Die Gesetzesinitiative befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss (30.11.2023). Ob alle hier angeführten geplanten Maßnahmen umgesetzt werden ist deshalb derzeit nicht klar.