Neues im Steuerrecht 2020

Der Gesetzgeber hat zum Ende des Jahres 2019 diverse Gesetze auf den Weg gebracht, in diesen auch Änderungen enthalten sind, die das Steuerrecht betreffen.

Im Folgenden erhalten Sie eine ausgewählte Übersicht der Änderungen

Haben Sie Fragen zu den Änderungen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Abgeschlossene Steuergesetzgebung in 2019

Förderung des Wohnungsgebäudeneubaus (04.08.2019)

Für bestimmte Neubaumaßnahmen wird eine Sonderabschreibung nach §7b EStG von jährlich 5% über einen Gesamtzeitraum von 4 Jahren eingeführt.
Begünstigt ist die Anschaffung oder Herstellung einer neu geschaffenen Wohnung.
Die Sonderabschreibung wird jedoch dadurch begrenzt, das sie auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens 2.000 € je qm Wohnfläche beansprucht werden kann.
Zudem gibt es die Sonderabschreibung nur, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt 3.000 € nicht übersteigen, die Wohnung innerhalb von 10 Jahren entgeltlich vermietet und nicht anderweitig mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wird.

Grundsteuerreform (08.11.2019)

Der Bundesrat hat am 08.11.2019 einem der wichtigsten steuerpolitischen Projekte zugestimmt. Gerade noch rechtzeitig vor Auslaufen der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist.
Auswirkungen werden die Neuregelungen jedoch erst in ein paar Jahren entfalten.

Drittes Bürokratieabbaugesetz (23.10.2019)

Betriebliche Gesundheitsförderung kann unter bestimmten Voraussetzung bis zu 600 € (bisher: 500 €) steuerfrei vom Arbeitgeber bezuschusst werden

Ehegatten können nun mehrmals im Jahr die Steuerklassen ändern (bisher: „einmalig“)

Existenzgründer müssen USt-Voranmeldungen im Jahr der Gründung und im Folgejahr nur noch vierteljährlich abgeben (bisher: monatlich). Gültig im Jahr 2020 und 2021

Ab 2020 erhöht sich die Grenze für die Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 Satz 1UStG) von 17.500 € auf 22.000 €. Die Grenze von voraussichtlich 50.000 im laufenden Kalenderjahr ist beibehalten worden.

Rückführung des Solidaritätszuschlags ab 2021

Bis zu einem Jahreseinkommen von 61.717 € wird keine Solidaritätszuschlag erhoben. Ab 61.718 € bis zu einem Einkommen vom 96.409 € wird es eine Milderungszone geben. Ab 96409 € Jahreseinkommen muss der Solidaritätszuschlag in voller Höhe bezahlt werden.

Steueränderungen zum 01.01.2020

Förderung von E-Dienstwagen und Jobtickets

Einführung einer Sonderabschreibung von Elektrofahrzeugen i.H.v. 50% im Jahr der Anschaffung (bis 2030)

Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung von E-Fahrzeugen bis Ende 2030

Die Steuerbefreiung für das Dienstrad wird verlängert bis Ende 2030

Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs bis Ende 2030

Sonstige Änderungen

Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand im Inland ab 2020 von 24 € auf 28 € und von 12 € auf 14€.

Umsatzsteuer

Definition des umsatzsteuerlichen Reihengeschäfts

Versagung der Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen, wenn der liefernde Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nicht, nicht vollständig und richtig nachkommt.

Für das Vorliegen einer steuerfreien Innergemeinschaftlichen Lieferung muss der Abnehmer im anderen Staat als Unternehmer erfasst sein. Zudem muss der Abnehmer gegenüber dem Lieferer aktiv seine USt-IDNummer verwenden. Im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes muss der Lieferer im Besitz einer gültigen USt-IDNummer des Abnehmers sein.
Folgen dieser Neuregelung ist, dass bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen der Umsatz nicht mehr steuerfrei gestellt werden kann.

Zahlencheck 2020

Grundfreibetrag wird erhöht auf 9.408 €
Unterhaltshöchstbetrag steigt auf 9.408 €
Neurentnern bleibt nur ein steuerfreier Teil der Rente von 20 %
Kinderfreibetrag steigt auf 2.586 €
Mindestlohn steigt auf 9,35 € / Stunde
Die Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung (UStG) steigt auf 22.000

Stand: Januar 2020